Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

eine Linie als visuelles Element

Die kantonalen Unterschiede bei der Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung sollen abgeschafft werden.

Bern, 30. August 2017

Neue Verordnung auf Bundesebene

Wenn eine Person, Unterhaltsbeiträge, die sie schuldet, nicht bezahlt, besteht für diejenigen, die Anspruch auf den Unterhalt haben, die Möglichkeit, vom Kanton Hilfe zu erhalten. Der Kanton kann Unterhaltsbeiträge bevorschussen und sie danach vom Zahlungspflichtigen zurückfordern. Bisher geschah diese Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung in den verschiedenen Kantonen in unterschiedlicher Art und Weise, was zu Ungleichbehandlungen geführt hat. Am 30. August 2017 hat der Bundesrat eine Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Hilfe schweizweit vereinheitlichen und verbessern soll.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats