Corona-Virus - Kommt es zum Fristenstillstand für gesetzliche Fristen?

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Mit Medienmitteilung vom 19.3.2020 teilte das Bundesgericht mit, dass es ab sofort und bis am 19. April 2020 nur noch prioritäre Aufgaben erledige und dies mit einem reduzierten Mitarbeiterstab.

Bern, 20. März 2020

Fristenstillstand für gesetzliche Fristen ab heute?

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts beschloss heute, dass die von den Bundesrichtern in den laufenden Verfahren gesetzten Fristen (z.B. zum Einreichen einer Stellungnahme) zwischen dem 19.3. und dem 19.4.2020 stillstehen.

Zudem teilte das Bundesgericht mit, dass es den Vorschlag des EJPD, der Bundesrat solle eine gesamtschweizerische Lösung via Notrecht erlassen, unterstütze. Die gesamte Medienmitteilung kann hier nachgelesen werden.

Ein solcher Rechtsstillstand würde bedeuten, dass beispielsweise eine 30-tägige Frist, die eigentlich am 26.März 2020 ablaufen würde und auch nicht erstreckt werden könnte (eine sog. gesetzliche Frist), still steht und erst später (Zeitpunkt im Ermessen des Bundesrats) weiterläuft.

Wird der Bundesrat heute den Rechtsstillstand für gesetzliche Fristen verordnen oder etwa die Gerichtsferien bereits heute beginnen lassen? Weil das EJPD schreibt, es bereite allfällige Beschlüsse des Bundesrats zu diesem Thema vor, ist dies wohl sehr wahrscheinlich.