Corona-Virus - Gesetzliche Grundlage der Zertifikatspflicht

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Kurzübersicht über gesetzlichen Grundlagen von Zertifikatspflicht sowie verschiedener Pandemie-Massnahmen

Bern, 20. September 2021

Gesetzliche Grundlagen der Covid-Massnahmen

Der Bundesrat hat Massnahmen ergriffen, um die Bevölkerung vor einer Virusansteckung und die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Dabei konnte er sich auf Art. 6 und Art. 7 des Epidemiengesetzes (EpG) stützen. Dieses Gesetzt bietet ihm gesetzliche Grundlage dazu, es verfolgt genau diesen Zweck (vgl. Art. 2 Abs. 2 EpG).

Art. 186 Abs. 3 BV ist die verfassungsmässige Grundlage von Notrecht. Bei unmittelbar drohender, nicht anders abwendbarer, Gefahr kann der Bundesrat Massnahmen erlassen (sog. Notrecht). Alle Massnahmen des Bundesrats, welche die Schweizer Bevölkerung und Unternehmen von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen sollen, finden in diesem Verfassungsartikel ihre Grundlage. Das EpG selbst sieht keine Kompetenz des Bundesrats vor, Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie, zu erlassen.

Notrecht ist stets auf 6 Monate zu befristen. Deshalb hat der Bundesrat dem Parlament das «Covid-19-Gesetz» vorgelegt, welches vom Parlament angenommen und für dringlich erklärt wurde.