Corona Virus - Neues Covid-19-Überführungsgesetz

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Am 26.4.2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass im Juni 2020 das Vernehmlassungsverfahren zum so genannten "Covid-19-Überführungsgesetz" eröffnet wird.

Bern, 29. April 2020

Covid-19-Überführungsgesetz

Die Notverordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stützen sich teilweise auf Art. 185 Abs. 3 BV (Bundesverfassung). Das bedeutet, dass der Bundesrat spätestens nach 6 Monaten seit Inkrafttreten der Notverordnungen das Überführungsverfahren in ein Gesetz einleiten muss, weil sonst die Notverordnungen ihre Gültigkeit verlieren und auch nicht verlängert werden können. Das COVID-19-Überführungsgesetz wird voraussichtlich als dringlich erklärt werden.

Medienmitteilung des Bundesrats vom 29.4.2020