Auftragsbedingungen und unentgeltliche Rechtspflege
Wir halten die Details in einer Abmachung fest. Sofern Ihre finanziellen Möglichkeiten beschränkt sind, prüfe ich, ob die Möglichkeit besteht, in Bern die unentgeltliche Prozessführung zu erhalten. Falls diese gewährt wird, entfallen vorerst die Anwalts- und Gerichtskosten.
Aufgewendete Zeit zum vereinbarten Stundenansatz
In der Regel rechne ich nach Zeitaufwand ab. Den Stundenansatz, normalerweise zwischen 200 und 260 Franken, vereinbare ich meist schriftlich mit meinen Kunden. Dieser orientiert sich an den konkreten Umständen und der Schwierigkeit des Falls sowie den finanziellen Verhältnissen. Meistens vereinbaren wir einen Kostenvorschuss. Zusätzlich zu vergüten sind die Auslagen (Kopien, Reisekosten, etc.) sowie 7.7% Mehrwertsteuer. Ich werde Sie periodisch oder jederzeit auf Ihr Verlangen über die angefallenen Kosten informieren.
Besprechungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Erstgespräch / Auftragserteilung
Ein Erstgespräch kostet CHF 250.00 (inkl. 7.7% MWSt.) pro 1.5 Stunden. Es wird die Vorbereitungszeit, die Gesprächszeit sowie die allfällige Zeit für nachträgliche Abklärungen, angerechnet.
Es ist nach Absprache auch möglich, dass Sie mir vorab bereits Dokumente schicken. Gerne werde ich Ihnen auch einen Link zur Verfügung stellen, wo Sie sicher Daten an mich schicken können.
Ich bitte Sie, ans Erstgespräch Ihre Identitätskarte oder, sofern vorhanden, Ihren Ausländerausweis mitzunehmen.
Fixpreis
Einfachere Arbeiten kann ich nach Absprache zum Fixpreis anbieten
Unentgeltliche Prozessführung in Bern bei knappen finanziellen Verhältnissen
Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können und Ihnen auch die Gerichtskosten Sorge bereiten, stelle ich ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege in Bern. Wenn das Gericht dieses Gesuch gutheisst, wird der Staat Ihre Gerichts- und Anwaltskosten vorschiessen. Sie müssen diese Kosten zurückbezahlen, sobald sich Ihre finanziellen Verhältnisse verbessern.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, bitte ich Sie, den Versicherungsvertrag an die Erstbesprechung mitzubringen, damit ich abklären kann, ob Ihre Anwaltskosten von der Versicherung übernommen werden.
E-Mail Anfragen und Telefonanrufe
Sie können mir gerne eine E-Mail schreiben, um einen Termin zu vereinbaren und zur Schilderung Ihres Anliegens vorab. Jedoch biete ich keine Rechtsberatung per E-Mail an. Bitte nennen Sie mir in der E-Mail Ihren Vor- und Nachnamen, Adresse und Telefonnummer. E-Mails ohne diese Angaben werden nicht beantwortet. Ein Auftragsverhältnis kommt per E-Mail nie zustande.
Anrufe aus dem Ausland mit unbekannten Nummern kann ich nicht entgegennehmen.
Anwaltsgeheimnis
Im Anwaltsregister eingetragene Anwälte unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Das unterscheidet sie von Juristen und anderen Rechtsberatern. Deshalb geniessen meine Kunden absolute Diskretion und Verschwiegenheit – auch gegenüber Behörden. Dieses besondere Vertrauensverhältnis stellt eine ideale Basis für eine effiziente Interessenvertretung dar.