Corona Virus - Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage

eine Linie als visuelles Element

Jetzt gelten neue, strengere, Massnahmen mit (bestimmt) weitreichenden Auswirkungen.

Bern, 28. Oktober 2020

Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage

Der Bundesrat hat per 29.10.2020, OO:OO Uhr, verordnet:

  • Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind verboten
  • maximal 10 Personen im privatem Rahmen
  • maximal 15 Personen bei sportlichen oder kulturellen Freizeitaktivitäten
  • Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen
  • Ausdehnung der Maskenpflicht: Aussenbereiche von Läden, Restaurants, Bars, (Weihnachts-) Märkte, frequentierte Fussgängerbereiche oder alle öffentlichen Orte, wo Abstand nicht eingehalten werden kann, (teilweise) Schulen, Arbeitsplätze (ausser der nötige Abstand kann eingehalten werden).
  • Laienchöre sind verboten
  • Shutdown von Clubs 🕺

Komplette Verordnung: Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19.6.2020

Covid 19 Verordnung Besondere Lage