Stiefkindadoption neu möglich in eingetragener Partnerschaft
In Zukunft soll Paaren, die in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, die Stiefkindadoption möglich sein.
Bern, 10. Juli 2017
Eingetragene Partnerschaft: Stiefkindadoption
In Zukunft soll Paaren, die in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, die Stiefkindadoption möglich sein. Das revidierte Adoptionsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.