Stiefkindadoption neu möglich in eingetragener Partnerschaft

eine Linie als visuelles Element

In Zukunft soll Paaren, die in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, die Stiefkindadoption möglich sein.

Bern, 10. Juli 2017

Eingetragene Partnerschaft: Stiefkindadoption

In Zukunft soll Paaren, die in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, die Stiefkindadoption möglich sein. Das revidierte Adoptionsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.