Revision des Strafgesetzbuchs (StGB)

eine Linie als visuelles Element

In einer aktuellen Medienmitteilung teilt der Bundesrat mit, dass er das Strafgesetzbuch (StGB) revidieren will.

Bern, 27. April 2018

Bundesrat schlägt härtere Strafen vor

Das soll z.B. geändert werden:

  • Verdoppelung der Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem Jahr auf zwei Jahre. Zudem soll der Gesetzestext neu geschlechtsneutral formuliert werden. Täter könnten neu also auch Frauen sein. 

Im Moment hat das Gesetz zur Vergewaltigung folgenden Text:

Art. 190 Abs. 1 StGB: Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

  • Verdoppelung der Mindeststrafe bei schwerer Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr. 

Im Moment lautet das Gesetz zur schweren Körperverletzung: 

Art. 122 Ziff. 3 StGB: Wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt, wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht (...) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
  • Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe für sexuelle Handlungen mit einem Kind, die keine Vergewaltigung sind

Das aktuelle Gesetz betreffend sexuelle Handlungen mit einem Kind lautet wie folgt:

Art. 187 Ziff. 1 StGB: Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.