Scheidungsvereinbarung Bern

eine Linie als visuelles Element

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich beide scheiden lassen wollen, können Sie eine Scheidung auf gemeinsames Begehren durchführen. Sie stellen beim Gericht den gemeinsamen Antrag, dass die Ehe geschieden werden soll. Gleichzeitig zeigen Sie dem Gericht, wie Sie wichtige Scheidungsfolgen regeln wollen. Das Gericht prüft, ob Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben und lädt Sie dann zu einer obligatorischen Anhörung vor, welche meist nur sehr kurz dauert. Falls die von Ihnen getroffene Vereinbarung mit dem Gesetz übereinstimmt, spricht das Gericht nach der Anhörung die Scheidung aus.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei Ihrer Scheidung in Bern und mit der Erarbeitung Ihrer persönlichen Scheidungsvereinbarung.

Scheidungskonvention

In dieser Vereinbarung werden wichtige Regeln definiert, die nach der Scheidung für alle gelten gelten sollen.

Inhalt Scheidungsvereinbarung

  • Regeln zum Kinderunterhalt
  • Regeln zum nachehelichem Unterhalt
  • Aufteilung der Pensionskassengelder
  • Zuteilung der elterliche Sorge über die gemeinsamen Kinder
  • Besuchsrecht
  • Wer bleibt in der Familienwohnung?
  • Wer erhält das Auto?

Etappen bis zur Scheidung

  • Erarbeiten der individuellen Scheidungskonvention (Treffen mit dem Rechtsanwalt)
  • Stellen des Scheidungsbegehrens
  • Anhörung beim Gericht

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Während meiner Tätigkeit als Ersatzrichter durfte ich u.a. auch Scheidungen auf gemeinsames Begehren durchführen. Dies beinhaltete die Kommunikation mit Parteien und Anwälten, das Nachverlangen von fehlenden Unterlagen, das Durchführen der Anhörungen, den Erlass des Scheidungsurteils bei gegebenen Voraussetzungen. Zusammen mit dem Urteil wurde auch die eingereichte Konvention gültig.

Der Preis einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist überblickbar. Aufgrund der Vielfalt aller möglichen Fälle ist es aber trotzdem nicht möglich, einen Pauschalpreis anzubieten, der für alle Fälle gilt. Bei einfachen Verhältnissen kann aber evtl. ein Fixpreis ausgehandelt werden. Wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind, prüfe ich, ob die Möglichkeit besteht, dass der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten vorschiesst.