Zivilprozessrecht

eine Linie als visuelles Element

Zivilprozessrecht stellt Regeln auf, die vor den Gerichten zu beachten sind. Es schreibt beispielsweise vor, wann und bei welchem Gericht, eine Klage einzureichen ist.

Eine Klage reiche ich für Kunden ein, denen der dicke Ast des Nachbarsbaum in die Küche wächst, denen der Architekt statt CHF 195'000 plötzlich CHF 238'000 in Rechnung stellt, denen der Hauseigentümer den verlegten Parkett nicht bezahlt oder die auf der Arbeit gebosst werden.

Das dünne, denkmalgeschütze Ästchen war schon vor dem Nachbarshaus da? Ihr Kunde hat Sie als Architekt mit Sonderwünschen schikaniert und meint diese seien gratis? Der bestellte Parkett entpuppt sich als Linoleum und ist gelb statt braun? Ihr Angestellter hat Sie als Boss bestohlen?

Ich kenne die Regeln. Wir finden den richtigen Schritt. Zuerst trage ich die Beweise zusammen und formuliere dann Ihre Argumente. Dank meiner Berufserfahrung kann ich Ihnen vor Gericht kompetent zur Seite stehen.

Schlichtungsverhandlung Bern

Wenn eine Klage nötig wird, stellt das Stellen eines Schlichtungsgesuchs bei der Schlichtungsstelle den ersten Schritt dar, den ich für Sie erledigen werde. Anschliessend werden Sie zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen werden. Zu diesem Termin werde ich Sie begleiten, wenn Sie es wünschen. Dank meiner Zusatzausbildung als Mediator verfüge ich über die erforderlichen Kommunikationskompetenzen und die Chancen, einen Vergleich abzuschliessen, stehen gut.

Klageantwort

Ihnen wurden vom Gericht eine Klage zugestellt. Als Ihr Anwalt werde ich treffsicher Ihre Gegenargumente in der Klageantwort einreichen. Sie können auf meine Berufserfahrung zählen.

Vorsorgliche Massnahmen

Gerichtsverfahren dauern meinst lange. Es gibt Situationen, in denen für ein Gerichtsverfahren keine Zeit bleibt. Man will nicht warten, bis das Gericht nach einem ordentlichen Verfahren ein Urteil gefällt hat. Oft wäre es auch sinnlos, so lange zu warten, da die drohende Rechtsverletzung am Urteilszeitpunkt lange vorbei ist.

Dafür gibt es vorsorgliche Massnahmen. Diese regeln eine Situation vorläufig, das heisst bis zum Urteil. Oft haben sie faktisch auch definitiven Charakter.

Vorsorgliche Massnahmen machen in diesen Fällen Sinn:

  • Rufschädigung: Bruno erfährt am Montag, dass eine Wochenzeitung beabsichtigt, in der Freitags-Ausgabe einen Bericht über ihn zu publizieren, der erstunken und erlogen ist. Schnell muss das Vorhaben der Wochenzeitung verboten werden. Bevor es zu spät ist!
  • Markenverletzung oder Designverletzung: Johanna hat viel Fleiss und Geld in die Entwicklung eines Stuhls investiert. Sie hat ein Design und eine Marke eintragen lassen. Sie erfährt, dass die CopieBeste AG einen identischen Stuhl in der Schweiz vermarktet und kurz davor ist, 1'000 Exemplare des Stuhls an ein dubioses chinesisches Unternehmen zu verkaufen. Der Verkauf muss sofort von einem Gericht verboten werden, denn mach einem langen Gerichtsverfahren wird Johanna den Schaden nicht mehr beweisen können.
  • Julia und Adam haben sich getrennt. Es hat nicht mehr funktioniert. Die beiden sind Eltern zweier gemeinsamer Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren. Julia hat während der Beziehung meist zuhause die Kinder betreut, während Adam als professioneller Magier auf selbständiger Basis tätig war. Adam kann die Trennung nicht akzeptieren und will die gemeinsame Wohnung nicht verlassen, obwohl ihm ein Umzug zugemutet werden könnte. Adam hat Julia auch mehrmals gedroht und sie sogar schon körperlich angegriffen. Es muss schnell und verbindlich entschieden werden, bei wem sich die gemeinsame Kinder von Julia und Adam aufhalten sollen und wem die gemeinsame Wohnung zugeteilt wird. Eventuell muss ein Kontakt- oder Annäherungsverbot verlangt werden.

Um eine vorsorgliche Massnahme zu erwirken, muss ein Gesuch gestellt werden. Dank meiner Tätigkeit in richterlicher Funktion, verfüge ich über Erfahrung in diesem Bereich und werde dies effizient für Sie erledigen.