Gesellschaftsrecht & Rechtsformen

eine Linie als visuelles Element

Bei der Gründung eines Unternehmens muss einiges beachtet werden. Man muss sich beispielsweise entscheiden, welche Rechtsform zu wählen ist. In Frage kommen etwa GmbH, AG, Kollektivgesellschaft, Einzelunternehmen und einfache Gesellschaft. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen verschaffen. Gerne berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Bern persönlich im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Mischform aus Kollektivgesellschaft und Aktengesellschaft (AG). Mit ihr verfolgt man einen wirtschaftlichen Zweck. Die GmbH verfügt über eigene Rechtspersönlichkeit: Für Gesellschaftsschulden haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Die GmbH ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen und ist geeignet für Familienbetriebe und KMU.

Vorteile der GmbH

  • Relativ wenig Gründungskapital erforderlich (CHF 20'000)
  • Haftung der Gesellschafter auf voll einbezahltes Stammkapital beschränkt
  • Name der Gesellschaft in der ganzen Schweiz geschützt (Firmenschutz)

Nachteile der GmbH

  • Gründungskosten höher als bei Einzelfirma
  • Gesellschafter haben keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung
  • Doppelbesteuerung (Ertrag/Kapital GmbH sowie Einkommen/Vermögen Gesellschafter

AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist geeignet für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Sie hat eine eigenen Rechtspersönlichkeit. Obwohl die AG die häufigste Rechtsform der Schweiz ist, ist sie für Startups weniger geeignet. Zu einem späteren Zeitpunkt können Gesellschaften in eine AG umgewandelt werden.

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen besteht aus einer natürlichen Person, welche in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung ein Unternehmen betreibt. Es entsteht bei der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Ein Eintrag im Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 nötig. Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen. Das Einzelunternehmen eignet sich speziell für personenbezogene Tätigkeiten (z.B. Arztpraxis oder Anwaltskanzlei). Das Einzelunternehmen ist die häufigste Gesellschaftsform in der Schweiz.

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Rasche Gründung
  • Geringe Gründungskosten
  • Kein fixes Grundkapital
  • Keine Doppelbesteuerung

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Unbeschränkt persönliche Haftung des Geschäftsinhabers
  • Schutz des Namen des Unternehmens nur am Ort der Eintragung (gebietsmässig beschränkt)