Bauhandwerkerpfandrecht

eine Linie als visuelles Element

Haben Sie als Handwerker oder Unternehmer auf einem Grundstück gearbeitet oder dafür Material geliefert und sind für Ihre Leistungen nicht wie abgemacht bezahlt worden? Als Ihr Anwalt in Bern unterstütze ich Sie dabei, das Ihnen zustehende Bauhandwerkerpfandrecht in Bern oder der übrigen Schweiz einzutragen.

Bauhandwerkerpfandrecht

Als Handwerker oder Unternehmer haben Sie ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, wo Sie gearbeitet oder Material geliefert haben. Dieses Pfandrecht ist ein effektives Mittel zur Sicherung Ihrer Forderung. Mit dem Pfandrecht gelangen Sie einfacher zum Geld, das Ihnen zusteht. Es spielt es keine Rolle, ob Sie vom Grundeigentümer selber oder von Dritten (z.B. Handwerker, Unternehmer oder gar vom Mieter des Grundstücks) für die Arbeiten oder Materiallieferungen beauftragt wurden. Auch wenn Sie von Dritten bauftragt wurden, steht Ihnen das Pfandrecht am Grundstück des Eigentümers zu.

Frist nicht verpassen

Es ist wichtig ist, dass Sie die Frist zur Eintragung dieses Pfandrechts im Grundbuch nicht verpassen. Das Pfandrecht muss vier Monate nach der Vollendung der Arbeiten eingetragen sein. Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie sich rechtzeitig bei mir melden.

Als Ihr Anwalt setze ich mich dafür ein, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht. Sie können sich währenddessen auf Ihr Geschäft konzentrieren.