Ausländerrecht

eine Linie als visuelles Element

Zu meinen Dienstleistungen gehören Beratung und Vertretung in den Bereichen Ausländerrecht und Migrationsrecht, beispielsweise in den Bereichen Einreise, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug.

Gesuch um Familiennachzug

Falls Sie in der Schweiz leben und Ihre Familie, die im Ausland lebt, zu sich nachziehen möchten, informiere ich Sie über Ihre allfälligen Möglichkeiten und die Voraussetzungen. die Sie erfüllen sollten. Wenn die Chancen gut stehen, kann ich für Sie ein Gesuch um Familiennachzug stellen oder Sie dabei beraten und unterstützen.

Rechtliches Gehör

Sie haben vom Migrationsdienst des Kantons Bern oder Solothurn oder einer anderen kantonalen Behörde einen Brief (Verfügung) erhalten, in der Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, innert Frist eine Stellungnahme einzureichen im Rahmen des rechtlichen Gehörs (z.B. erwägt die Ausländerbehörde den Widerruf Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung). Es ist wichtig, der Behörde den relevanten Sachverhalt - Ihre Lebenssituation - korrekt aufzuzeigen. Ich berate Sie über Ihre Chancen und Möglichkeiten und unterstütze Sie ggf. als Ihr Anwalt.

Vorzeitige Erteilung Niederlassungsbewilligung C

Unter gewissen Umständen können Sie bei erfolgreicher Integration in der Schweiz in Bern ein Gesuch um vorzeitiger Erteilung einer Niederlassungsbewilligung C stellen. Dafür müssen Sie auch ein persönliches Gesuch in Briefform einreichen. Gerne helfe ich Ihnen dabei. Ich unterstütze Sie, der Behörde Ihre Lebenssituation anschaulich aufzuzeigen und sie mit einem treffend formulierten Brief und einem kompletten Gesuch für sich zu überzeugen.

Visum

Ich biete Beratung im Zusammenhang mit Fragen betreffend Visa (z.B. Schengenvisum zu Besuchszwecken) und kann Ihnen mitteilen, ob es sich lohnt, gegen eine Verweigerung eines Visums vorzugehen.